Geldstrafe gegen Bisnode Polska
Bisnode ist eine Wirtschaftsdatenbank. Im Zuge der Informationspflicht hat das Unternehmen lediglich einen Bruchteil der betroffenen Personen informiert. Alle Betroffenen, bei denen keine E-Mail Adresse vorhanden war, wurden lediglich über die Webseite informiert, weil laut Angaben des Unternehmens alles andere ein zu großer Aufwand gewesen wäre.
Die polnische Datenschutzbehörde teilte diese Meinung nicht und verhängte eine Geldstrafe, da das Unternehmen bewusst gegen die DSGVO verstoßen hat. In der Begründung wurde unter anderem angeführt, dass von den 90.000 Betroffenen, welche informiert wurden, ca. 12.000 einer Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten widersprochen haben.
Durch die Geldstrafe ist das Unternehmen nicht von der Informationspflicht befreit, sondern muss diese trotzdem informieren
Entscheidungsdatum:
26.03.2019
Land:
Polen
Art des Verstoßes:
Informationspflicht verletzt
Betroffene Datensätze:
5 700 000
Waren sensible Daten betroffen?:
Nein
verhängte Geldstrafe:
€ 220,000,-
Verstoß gegen DSGVO Paragraph:
12. Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
13. Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
14. Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
21. Widerspruchsrecht
25. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
5. Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
6. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
7. Bedingungen für die Einwilligung
83. Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
Quelle:
Pressemitteilung der polnischen Datenschutzbehörde UODO (englisch)